Die Juristische Fakultät wurde im Oktober 1971 als dritter Fachbereich der Universität Augsburg errichtet; den Lehrbetrieb hatten im Jahre 1970 bereits der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche sowie der Katholisch-Theologische Fachbereich begonnen. Zugleich mit seiner Errichtung nahm der Juristische Fachbereich den Lehrbetrieb auf. Als erste deutsche Fakultät setzte er das aus der Reformdiskussion der zurückliegenden Jahre hervorgegangene Modell der sog. einstufigen Juristenausbildung um, für die eine enge Verknüpfung der theoretischen und praktischen Ausbildung charakteristisch war; realisiert wurde dies durch stetigen Wechsel zwischen universitären und praktischen Ausbildungsabschnitten.
Obwohl sich dieses Modell, nach welchem 13 Jahrgänge ausgebildet wurden, unstrittig bewährt hatte, musste die Fakultät aufgrund der politischen Entscheidung zugunsten der Einheitlichkeit der Juristenausbildung ab 1984 zur traditionellen zweistufigen Juristenausbildung überwechseln. Die bewährten Elemente einer verbesserten Studienplanung und -beratung, eines verstärken Praxisbezuges, der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung und einer internationalrechtlichen, speziell europarechtlichen Schwerpunktsetzung wurden in die ihrerseits in ständigem Reformprozess stehende traditionelle Juristenausbildung übernommen.